Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshops und Seminare

Stand: 26.12.2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshops und Seminare der
TF-Computersysteme Thomas Filipczyk, Benrather Straße 33, 40721 Hilden

§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Schulungen, Seminare, Firmentrainings (i.F.: „Seminar“ genannt) und sonstigen Leistungen, die von der TF-Computersysteme Inh. Thomas Filipczyk(i.F.: "TF-Computersysteme" genannt), Hilden angeboten und erbracht werden. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn diesen durch TF-Computersysteme nicht widersprochen wird. Die Seminarangebote von TF-Computersysteme richten sich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, sondern ausschließlich an gewerbliche Kunden.

§ 2 Leistungen
2.1 Offene Schulungen/Seminare
In den Preisen sind folgende Leistungen enthalten: Bereitstellung der erforderlichen Hardware, Software und Schulungsräume für die Dauer des Seminars; Vermittlung der Trainingsinhalte gemäß Seminarbeschreibung; Seminarunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch, Pausengetränke, sowie Mittagsverpflegung (bei ganztägigen Veranstaltungen); persönliches Teilnahmezertifikat. Alle sonstigen Kosten, wie beispielsweise Fahrt- und Übernachtungkosten sind in den Seminargebühren nicht enthalten.
2.2 Firmentrainings und sonstige individuelle Seminare
Die Firmentrainings und individuellen Seminare richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zwischen TF-Computersysteme und dem Kunden.

§ 3 Warenlieferungen
3.1 Vertragsschluß
Angebote von TF-Computersysteme sind stets freibleibend. Eine Warenbestellung des Kunden kann TF-Computersysteme innerhalb von zwei Wochen annehmen. Für die Beschaffenheit der Ware sind die Angaben in der Auftragsbestätigung maßgeblich.
3.2 Gefahrübergang
Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Kunden/Besteller der Ware über, sobald die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde. Dies gilt auch bei der
Vereinbarung frachtfreier Lieferung.
3.3 Eigentumsvorbehalt
TF-Computersysteme behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

§ 4 Anmeldung/Vertragsabschluß bei Seminaren
Platzreservierungen sind für beide Parteien unverbindlich. Ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag über die Seminarteilnahme kommt nach Bestätigung der per Post, per Fax oder per E-Mail eingegangenen Buchung des Kursteilnehmers durch TF-Computersysteme zustande. Der Anmelder ist an seine Anmeldung 14 Tage ab Zugang seiner Anmeldung bei TF-Computersysteme gebunden. Erhält der Anmelder bis dahin keine Bestätigung durch TF-Computersysteme per Post/Fax/E-Mail, so entfällt die Bindung des Kunden an seine Anmeldung. Die Bestätigung durch TF-Computersysteme steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen erreicht wird.

§ 5 Stornierungen durch den Kunden
5.1 Offene Seminare/Schulungen
Bei Stornierung, die bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn schriftlich bei TF-Computersysteme eingeht, berechnet TF-Computersysteme eine Storno-Gebühr in Höhe von € 100,00 (zzgl. MwSt). Bei Stornierungen des Kunden, die später, jedoch bis spätestens 6  Werktage vor Seminarbeginn schriftlich bei TF-Computersysteme eingehen, fällt eine Storno-Gebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Seminargebühr an. Später eingehende Stornierungswünsche können leider nicht berücksichtigt werden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Seminargebühr zu entrichten.
5.2 Firmentrainings
Firmentrainings können bis spätestens 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn durch den Kunden kostenfrei storniert werden; alternativ kann der Kunde eine Terminverschiebung beantragen. Bei Stornierungsanträgen, die nach diesem Zeitpunkt, jedoch bis spätestens 1 Woche vor Trainingsbeginn bei TF-Computersysteme eingehen, wird eine Storno-Gebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Trainingsvergütung in Rechnung gestellt. Später eingehende Stornierungswünsche können leider nicht berücksichtigt werden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Seminargebühr zu entrichten.
5.3 Ersatzteilnehmer
Die Kunden sind jederzeit berechtigt, anstelle des vereinbarten Seminarteilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

§ 6 Änderung/Verschiebung/Absagen durch TF-Computersysteme
6.1 Seminarinhalte
TF-Computersysteme ist berechtigt, die Seminarinhalte im zumutbaren Umfang, insbesondere zur Anpassung an neue technische
Entwicklungen, zu modifizieren.
6.2 Termin-/Ortsverschiebungen
Die angegebenen Seminartermine und -Orte sind unverbindlich. TF-Computersysteme behält sich Termin- und Ortsverschiebungen aus von TF-Computersysteme nicht zu vertretenden Gründen vor (z.B. Erkrankung des Seminarleiters, Nichterreichen der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl oder sonstige unvorhergesehene Gründe). Sollte eine Verschiebung oder Absage aus diesen oder anderen von TF-Computersysteme nicht zu vertretenden Gründen notwendig sein, so wird dies dem Kunden unverzüglich vor Seminarbeginn bekanntgegeben. Teilt der Kunde hierauf mit, dass ihm die Teilnahme aufgrund der Termin-/Ortsverschiebung nicht zumutbar ist (der Kunde wird dies in seiner Mitteilung begründen), so steht es dem Kunden frei, statt dessen an einem von TF-Computersysteme angebotenen weiteren, alternativen Termin/Ort am Seminar teilzunehmen oder von der Teilnahme Abstand zu nehmen. Vorausbezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall erstattet, dies gilt auch bei vollständiger Absage des Seminars durch TF-Computersysteme. Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung des Seminars am ursprünglich vorgesehenen Termin/Ort besteht in diesen Fällen nicht, ebenso bestehen keine wie auch immer gearteten Ersatzansprüche (z.B. Schadens- /Aufwendungsersatz) des Kunden gegenüber TF-Computersysteme aufgrund Termin-/Ortsverschiebungen oder Absagen.

§ 7 Haftung
TF-Computersysteme haftet nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder TF-Computersysteme fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Soweit TF-Computersysteme keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
7.1 Soweit die Haftung gegenüber TF-Computersysteme eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.2 TF-Computersysteme haftet nicht dafür, dass Unterlagen oder Waren keine Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat TF-Computersysteme von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 8 Preise/Zahlungsbedingungen
8.1 Es gilt der in den Seminarunterlagen ausgewiesene Seminarpreis. Falls ein solcher nicht angegeben ist, gilt der in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste ausgewiesene Satz. Für Firmentrainings gelten die individuell vereinbarten Preise. Sämtliche Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MWSt. Rechnungsstellung erfolgt mit Auftragsbestätigung.
8.2 Lieferungen von Ware werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von TF-Computersysteme berechnet. Hinzu kommen etwaige Versand- oder Verpackungskosten.
8.3. Die in den Rechnungen ausgewiesenen Preise sind ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MWSt. Bei Zahlungsverzug ist TF-Computersysteme berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu erheben.

§ 9 Schutzrechte
Die im Rahmen des Seminars übergebenen Unterlagen sind ausschließlich für die persönliche Verwendung des Seminarteilnehmers bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Seminargebühr Eigentum von TF-Computersysteme. Die Verwendung für die Unterrichtung Dritter, die Weitergabe der Unterlagen an Dritte und die Vervielfältigung ist nicht zulässig. Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller.

§ 10 Sonstiges
10.1 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10.2 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.3 Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der TF-Computersysteme in Hilden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.