Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 26.12.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TF-Computersysteme Thomas
Filipczyk, Benrather Straße 33, 40721 Hilden
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zu Zwecken der
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich
niederzulegen, mündliche Abreden gelten nicht.
§ 2 Vertragsschluss
2.1Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen
sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des
Zumutbaren ebenso wie der Zwischenverkauf vorbehalten.
2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen.
2.3 Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder
schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt
werden.
2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur
für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Der angebotene Kaufpreis ist bindend. In ihm ist die
gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese wird in gesetzlicher
Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zzgl. der entstehenden
Versandkosten.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 8
Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der
Besteller in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld in
Höhe von 8 % über dem Basiszins zu verzinsen. Wir behalten uns vor,
einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3.3 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt
wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeiten
4.1 Liefertermine, Lieferfristen sowie Termine zur Ausführung sonstiger
Leistungen können verbindlich vereinbart werden. In jedem Falle bedürfen
derartige Vereinbarungen der Schriftform.
4.2 Der Beginn von angegebenen oder vereinbarten Lieferfristen setzt die
Abklärung aller technischen Fragen sowie des vollständigen Umfanges des
Auftrages voraus.
4.3 Eventuelle Verzögerungen bei Lieferungen und Leistungserbringungen
aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die uns die Erfüllung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen u.ä., sind von uns nicht zu vertreten, selbst
wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von uns eintreten. Dies
gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. In diesem
Falle sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Verzögerung länger als
3 Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag
zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle
ausgeschlossen. Vom Eintritt derartiger Umstände, die sich auf unsere
Lieferungs- bzw. Leistungsfristen auswirken, haben wir Sie unverzüglich
zu informieren.
4.4 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferungs-
bzw. Leistungsverzug und setzt uns der Kunde nach Verzugseintritt eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fristlosem
Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen ihm bis zur Höhe des
vorhersehbaren Schadens zu, jedoch nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht. Geraten wir aufgrund gewöhnlicher
Fahrlässigkeit in Verzug, so haben wir Schadenersatz aus keinem
rechtlichen Gesichtspunkt zu leisten. Im übrigen ist die
Schadenersatzleistung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
4.5 Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziff. 4. gelten nicht, wenn ein
kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart ist.
§ 5 Gefahrübergang
5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist Lieferung ab unserem Lager vereinbart.
5.2 Ist die bestellte Ware an einen anderen Ort zu versenden, so geht die
Gefahr auf den Kunden über, sobald die zu liefernde Ware der den
Transport ausführenden Person übergeben worden ist. Verzögert sich die
Auslieferung der Waren über den vereinbarten Termin hinaus auf
besonderen Wunsch des Bestellers, so verwahren wir die Ware auf dessen
Gefahr.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Mängelbeseitigung
tragen wir auch alle zu deren Zwecke erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transportwege, Arbeits- und Materialkosten, in einem Anteil
von 50 %, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache
nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
6.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.3 Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2
Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere
für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.4 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben
kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
6.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Ablieferung der Ware.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel
nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4. dieser Bestimmung).
6.6 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
6.7 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage-/Betriebsanleitung, sind
wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien
Montage-/Betriebsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der
Mangel der Montage-/Betriebsanleitung der/dem ordnungsgemäßen
Montage/Betrieb entgegensteht. Bei der Lieferung so genannter BULK-Ware
gilt es als vereinbart, dass zum Lieferumfang keine Betriebsanleitung,
Installations-CDs oder ähnliches zählen.
6.8 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
7.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich
unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
7.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Kunden auf Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden.
7.3 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach
einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist
vorwerfbar ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem
Besteller vor. Der Vorbehalt gilt auch insoweit, als einzelne oder
sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen und der
Saldo gezogen und anerkannt worden ist.
8.2 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich
Mehrwertsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon,
ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon jedoch unberührt. Kommt der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nach, gerät er in Verzug oder wird Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt oder
liegt Zahlungseinstellung vor, so ist der Kunde verpflichtet, auf
Verlangen uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die
dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung
mitzuteilen.
8.3 Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller sind
stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an den
neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
8.4 Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in
der Weise, dass die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt
als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig das Miteigentum
überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns
unentgeltlich.
8.5 Für die aus Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung
entstandene Sache gilt das gleiche wie für die unter Vorbehalt
gelieferte Kaufsache. Der Kunde tritt uns bereits jetzt die aus der
Weiterveräußerung des Miteigentums bzw. Alleineigentums entstehenden
Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten
und Rang vor dem Rest ab.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln,
insbesondere, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und
Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde dies
auf eigene Kosten rechtzeitig vorlegen.
8.7 Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere Pfändung des
Kaufgegenstandes, hat der Kunde uns sofort schriftlich Mitteilung zu
machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt
hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs
und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden
müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
8.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellkunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert
unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20%
übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Schlussbestimmung
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
9.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
9.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt