Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshops und Seminare
Stand: 26.12.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshops und Seminare der
TF-Computersysteme Thomas Filipczyk,
Benrather Straße 33, 40721 Hilden
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Schulungen, Seminare, Firmentrainings (i.F.: „Seminar“ genannt) und
sonstigen Leistungen, die von der TF-Computersysteme Inh. Thomas
Filipczyk(i.F.: "TF-Computersysteme" genannt), Hilden angeboten und
erbracht werden. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine
Anwendung, auch wenn diesen durch TF-Computersysteme nicht widersprochen
wird. Die Seminarangebote von TF-Computersysteme richten sich nicht an
Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, sondern ausschließlich an gewerbliche
Kunden.
§ 2 Leistungen
2.1 Offene Schulungen/Seminare
In den Preisen sind folgende Leistungen enthalten: Bereitstellung der
erforderlichen Hardware, Software und Schulungsräume für die Dauer des
Seminars; Vermittlung der Trainingsinhalte gemäß Seminarbeschreibung;
Seminarunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch,
Pausengetränke, sowie Mittagsverpflegung (bei ganztägigen
Veranstaltungen); persönliches Teilnahmezertifikat. Alle sonstigen
Kosten, wie beispielsweise Fahrt- und Übernachtungkosten sind in den
Seminargebühren nicht enthalten.
2.2 Firmentrainings und sonstige individuelle Seminare
Die Firmentrainings und individuellen Seminare richten sich nach den
jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zwischen TF-Computersysteme und
dem Kunden.
§ 3 Warenlieferungen
3.1 Vertragsschluß
Angebote von TF-Computersysteme sind stets freibleibend. Eine
Warenbestellung des Kunden kann TF-Computersysteme innerhalb von zwei
Wochen annehmen. Für die Beschaffenheit der Ware sind die Angaben in der
Auftragsbestätigung maßgeblich.
3.2 Gefahrübergang
Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Beschädigung auf den Kunden/Besteller der Ware über, sobald
die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde. Dies gilt auch bei der
Vereinbarung frachtfreier Lieferung.
3.3 Eigentumsvorbehalt
TF-Computersysteme behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
§ 4 Anmeldung/Vertragsabschluß bei Seminaren
Platzreservierungen sind für beide Parteien unverbindlich. Ein
für beide Seiten verbindlicher Vertrag über die Seminarteilnahme kommt
nach Bestätigung der per Post, per Fax oder per E-Mail eingegangenen
Buchung des Kursteilnehmers durch TF-Computersysteme zustande. Der
Anmelder ist an seine Anmeldung 14 Tage ab Zugang seiner Anmeldung bei
TF-Computersysteme gebunden. Erhält der Anmelder bis dahin keine
Bestätigung durch TF-Computersysteme per Post/Fax/E-Mail, so entfällt
die Bindung des Kunden an seine Anmeldung. Die Bestätigung durch
TF-Computersysteme steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene
Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen erreicht wird.
§ 5 Stornierungen durch den Kunden
5.1 Offene Seminare/Schulungen
Bei Stornierung, die bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn
schriftlich bei TF-Computersysteme eingeht, berechnet TF-Computersysteme
eine Storno-Gebühr in Höhe von € 100,00 (zzgl. MwSt). Bei Stornierungen
des Kunden, die später, jedoch bis spätestens 6 Werktage vor
Seminarbeginn schriftlich bei TF-Computersysteme eingehen, fällt eine
Storno-Gebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Seminargebühr an. Später
eingehende Stornierungswünsche können leider nicht berücksichtigt
werden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die
volle Seminargebühr zu entrichten.
5.2 Firmentrainings
Firmentrainings können bis spätestens 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn durch
den Kunden kostenfrei storniert werden; alternativ kann der Kunde eine
Terminverschiebung beantragen. Bei Stornierungsanträgen, die nach diesem
Zeitpunkt, jedoch bis spätestens 1 Woche vor Trainingsbeginn bei
TF-Computersysteme eingehen, wird eine Storno-Gebühr in Höhe von 50 %
der vereinbarten Trainingsvergütung in Rechnung gestellt. Später
eingehende Stornierungswünsche können leider nicht berücksichtigt
werden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die
volle Seminargebühr zu entrichten.
5.3 Ersatzteilnehmer
Die Kunden sind jederzeit berechtigt, anstelle des vereinbarten
Seminarteilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
§ 6 Änderung/Verschiebung/Absagen durch TF-Computersysteme
6.1 Seminarinhalte
TF-Computersysteme ist berechtigt, die Seminarinhalte im zumutbaren
Umfang, insbesondere zur Anpassung an neue technische
Entwicklungen, zu modifizieren.
6.2 Termin-/Ortsverschiebungen
Die angegebenen Seminartermine und -Orte sind unverbindlich.
TF-Computersysteme behält sich Termin- und Ortsverschiebungen aus von
TF-Computersysteme nicht zu vertretenden Gründen vor (z.B. Erkrankung
des Seminarleiters, Nichterreichen der vorgesehenen
Mindestteilnehmerzahl oder sonstige unvorhergesehene Gründe). Sollte
eine Verschiebung oder Absage aus diesen oder anderen von
TF-Computersysteme nicht zu vertretenden Gründen notwendig sein, so wird
dies dem Kunden unverzüglich vor Seminarbeginn bekanntgegeben. Teilt der
Kunde hierauf mit, dass ihm die Teilnahme aufgrund der
Termin-/Ortsverschiebung nicht zumutbar ist (der Kunde wird dies in
seiner Mitteilung begründen), so steht es dem Kunden frei, statt dessen
an einem von TF-Computersysteme angebotenen weiteren, alternativen
Termin/Ort am Seminar teilzunehmen oder von der Teilnahme Abstand zu nehmen. Vorausbezahlte
Seminargebühren werden in diesem Fall erstattet, dies gilt auch bei
vollständiger Absage des Seminars durch TF-Computersysteme.
Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung des Seminars am ursprünglich
vorgesehenen Termin/Ort besteht in diesen Fällen nicht, ebenso bestehen
keine wie auch immer gearteten Ersatzansprüche (z.B. Schadens-
/Aufwendungsersatz) des Kunden gegenüber TF-Computersysteme aufgrund
Termin-/Ortsverschiebungen oder Absagen.
§ 7 Haftung
TF-Computersysteme haftet nicht für Schäden, die nicht an der
Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht,
soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht
oder TF-Computersysteme fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht
verletzt hat. Soweit TF-Computersysteme keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Ersatzpflicht auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die
Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - gleich
aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
7.1 Soweit die Haftung gegenüber TF-Computersysteme eingeschränkt oder
ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.2 TF-Computersysteme haftet nicht dafür, dass Unterlagen oder Waren
keine Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat
TF-Computersysteme von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen
Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§ 8 Preise/Zahlungsbedingungen
8.1 Es gilt der in den Seminarunterlagen ausgewiesene
Seminarpreis. Falls ein solcher nicht angegeben ist, gilt der in der zum
Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste ausgewiesene Satz. Für
Firmentrainings gelten die individuell vereinbarten Preise. Sämtliche
Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MWSt. Rechnungsstellung
erfolgt mit Auftragsbestätigung.
8.2 Lieferungen von Ware werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses
gültigen Preisen von TF-Computersysteme berechnet. Hinzu kommen etwaige
Versand- oder Verpackungskosten.
8.3. Die in den Rechnungen ausgewiesenen Preise sind ohne Abzug
innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Sämtliche Preise
verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MWSt. Bei Zahlungsverzug ist
TF-Computersysteme berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 8%
über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu erheben.
§ 9 Schutzrechte
Die im Rahmen des Seminars übergebenen Unterlagen sind
ausschließlich für die persönliche Verwendung des Seminarteilnehmers
bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Seminargebühr
Eigentum von TF-Computersysteme. Die Verwendung für die Unterrichtung
Dritter, die Weitergabe der Unterlagen an Dritte und die
Vervielfältigung ist nicht zulässig. Im Besonderen gelten die
Copyright-Bestimmungen der Hersteller.
§ 10 Sonstiges
10.1 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das
Schriftformerfordernis.
10.2 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird
davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.3 Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand
der Sitz der TF-Computersysteme in Hilden. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.